Hausordnung

Liebe BesucherInnen,

wir freuen uns, Sie in unserem Museum begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche „Reise“ durch die Geschichte unserer Stadt. Um Ihnen und allen anderen BesucherInnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und zum Schutz unserer Exponate, ist es notwendig, dass einige Grundregeln eingehalten werden. Diese wollen wir Ihnen mit dieser Hausordnung näher bringen.

  1. Die Hausordnung ist für alle BesucherInnen des Museums Traiskirchen verbindlich und Sie erkennen diese mit dem Betreten des Museums an.
  2. Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt in das Museum (ausgenommen Sonderveranstaltungen). Die Eintrittskarte ist während des gesamten Besuches aufzubewahren und auf Ersuchen unserer MitarbeiterInnen vorzuweisen.

Wir behalten es uns vor, einzelne Ausstellungsräume oder Teile davon aus Sicherheitsgründen oder während eines Umbaus geschlossen zu halten. Dies berechtigt nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte oder zu einer Preisminderung.

Das für eine Führung geleistete Entgelt kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Beginn der Führung versäumt wird.

  • Kinder unter 14 Jahren dürfen sich ohne ausdrückliche Genehmigung unserer MitarbeiterInnen nur in Begleitung eines/r Erwachsenen im Museum bzw. in den einzelnen Ausstellungsräumen aufhalten.

Eltern bzw. erwachsene Begleitpersonen (z.B. LehrerInnen, GruppenleiterInnen, usw.) von Kindern und Jugendlichen sind während des Museumsbesuchs nicht von ihrer Aufsichtspflicht befreit und daher für das Verhalten der Minderjährigen im Museum verantwortlich.

  • BesucherInnen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Hilfe benötigen, werden von unseren MitarbeiterInnen gerne unterstützt. Weder das Museum, noch der/die MitarbeiterIn haften jedoch für etwaige dabei entstehende Schäden.
  • Die Mitnahme von Fahrrädern, Scootern, Skateboards, usw. in das Museum ist verboten.

Außerdem ist das Betreten der Ausstellungsräume mit nasser Überbekleidung bzw. mit sperrigen Gegenständen aller Art (z.B. Schirme, Stöcke (Ausnahme: medizinisch begründete Gehhilfen), Rucksäcke, größere Taschen, usw.) nicht gestattet.

Im Museum werden während der Öffnungszeiten eine Garderobe sowie Taschentresore zur Verfügung gestellt, welche – solange verfügbar – kostenlos genutzt werden können. Bei Verlust des Schlüssels müssen wir € 50,- für den Ersatz des Schlosszylinders einheben.

Das Museum übernimmt keinerlei Haftung für die in der Garderobe bzw. in den Taschentresoren hinterlegten Gegenstände, insbesondere nicht für Wertgegenstände, Geldbeträge, usw.

Tiere dürfen bis auf Widerruf in die Museumsräumlichkeiten mitgenommen werden. Hunde sind an der Leine zu führen.

  • Fundgegenstände werden bei der Kasse hinterlegt. Nicht abgeholte Gegenstände werden gesammelt dem Fundamt (Stadtamt Traiskirchen, Bürgerservice, 2514 Traiskirchen, Hauptplatz 13) übergeben.
  • Die Ausstellungsstücke dürfen weder berührt, noch beschädigt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Es ist jeweils ein angemessener Abstand zu den einzelnen Exponaten einzuhalten.

Sollte im Einzelfall (z.B. im Zuge einer Führung) das Berühren oder Benützen eines Exponates ausdrücklich erlaubt werden, so ist dabei die gebotene Sorgfalt zu beachten und übernimmt weder das Museum, noch dessen MitarbeiterIn eine Haftung für allenfalls entstehende Schäden oder Verletzungen.

  • Das Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Flaschen oder ähnliche Behältnisse dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden.

Im gesamten Museum besteht Rauchverbot.

  • Aus Rücksicht auf andere BesucherInnen ist in den Ausstellungsräumen das Telefonieren und lautes Sprechen zu unterlassen.
  • Gruppenführungen durch externe Personen sind bis auf Widerruf gestattet. Es ist bei solchen Führungen jedoch auf die anderen BesucherInnen sowie weitere (interne oder externe) Gruppenführungen Rücksicht zu nehmen, dies insbesondere im Hinblick auf die Lautstärke und die Verweildauer in den einzelnen Räumen bzw. bei den einzelnen Exponaten.
  • Das Fotografieren und Filmen ist im Museum prinzipiell bis auf Widerruf gestattet, wir behalten es uns jedoch vor, einzelne Exponate davon auszunehmen. Diese Exponate sind ausdrücklich entsprechend gekennzeichnet.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei diversen Veranstaltungen im Museum fotografiert wird und wir diese Fotos möglicherweise zur Präsentation und Bewerbung unseres Museums verwenden. Wir bedanken uns für Ihr diesbezügliches Einverständnis.
  • Ausgänge, Stiegen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets frei zu halten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
  • Den Anweisungen unserer MitarbeiterInnen ist stets Folge zu leisten.
  • Wird die Hausordnung nicht befolgt oder wird den Anweisungen unserer MitarbeiterInnen keine Folge geleistet, behalten wir es uns vor, betreffenden Personen den weiteren Aufenthalt im Museum zu untersagen.

Traiskirchen, Februar 2018